Frauen-Newsletter von Franziska Brantner

Brüssel. Er ist gerade erschienen, der Frauen-Newsletter von Franziska Brantner. Er informiert über die aktuellen Themen zu Frauenpolitik und Gleichstellung im Europäischen Parlament. Dort sitzt die Abgeordnete aus der Metropolregion Rhein-Neckar ja bekanntlich nicht nur im Auswärtigen- und Haushaltsausschuss,  sondern eben auch in dem für Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter. Wie der regelmäßig erscheinende Newsletter zu bestellen ist, erfahrt ihr gleich anschließend.

Liebe Freundinnen und Freunde,

Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist die erste Ausgabe meines Frauen-Newsletters aus dem Europäischen Parlament, der euch/Sie ab sofort in regelmäßigen Abständen über die aktuellen Entwicklungen in Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten im EP informieren soll.

Als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) engagiere ich mich besonders für Gleichberechtigung im Arbeitsleben, gegen jegliche Form der Diskriminierung, gegen Gewalt gegen Frauen und den Ausbau von EU-unterstützten Programmen zur spezifischen Förderung von Frauen und Gleichberechtigung und dem Schutz von Frauen vor Gewalt.

Ich hoffe, Sie finden meine Informationen nützlich und würde mich über einen regen Austausch freuen!

Viele Grüße

Ihre/Eure

Franziska Brantner

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Heute im Newsletter:

1. Die Europäische Schutzanordnung

2. Geschlechtsspezifische Aspekte der Rezession und Finanzkrise

3. Stellungnahme des FEMM-Ausschusses zum Europäischen Auswärtigen Dienst

4. Fahrplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 und Empfehlungen für die Zukunft

1. Europäische Schutzanordnung

Im Januar dieses Jahres haben 12 Mitgliedstaaten der EU (Belgien, Bulgarien, Spanien, Estland, Frankreich, Italien, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien, Finnland und Schweden) in Zusammenarbeit mit der Spanischen Ratspräsidentschaft und im Einklang mit dem Stockholmprogramm die Richtlinien-Initative “Europäische Schutzanordnung” vorgestellt.

Hauptanliegen der Richtlinie (RL) ist der grenzübergreifende Opferschutz. Der RL-Entwurf sieht vor, dass der einer Person in einem Mitgliedstaat gewährte Schutz in jedem anderen Mitgliedstaat, in den die betreffende Person umzieht oder umgezogen ist, aufrechterhalten und fortgesetzt wird. Dieser Schutz schließt selbstverständlich auch Kinder ein. Die RL definiert eine geschützte Person als “eine Person, deren Leben, physische oder psychische Integrität, Freiheit oder sexuelle Integrität Gegenstand des Schutzes ist, der aufgrund einer durch den Anordnungsstaat erlassenen Schutzmassnahme gewährt wird”.

Bereits kurz nach der Vorstellung der spanischen Initiative kam es zu Streit zwischen der Europäischen Kommission und dem Rat der EU über die Gesetzesgrundlage der Richtlinie.

Während der Rat Art. 82 d) AEU-Vertrag (Zusammenarbeit in Strafsachen) als Grundlage sieht, ist der Rechtsdienst der Kommission überzeugt, dass Art. 81 AEU-Vertrag (Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen) einschlägig ist. Sie fordert den Rat auf, die Initiative zurückzuziehen und will 2011 selbst einen neuen Vorschlag präsentieren.

Das Europäische Parlament lehnt die Position der Kommission gänzlich ab, stimmt dem Rat aber auch nur teilweise zu. Der Rechtsdienst des EP stützt sich neben Art. 82 d) auch noch auf Art. 3 EUV, wonach die EU ihren Bürgern einen Raum der Freiheit, Sicherheit und Rechts ohne Binnengrenzen bietet.

Dieser Streit um die Rechtsgrundlage kann dazu führen, dass z.B. die Kommission den Richtlinienvorschlag vor den Europäischen Gerichtshof bringt. Das würde zwar Rechtssicherheit bringen, könnte allerdings die Einführung der Europäischen Schutzanordnung in den Mitgliedstaaten um Jahre verzögern.
Das sollte das EP allerdings nicht davon abbringen, hinter der spanischen Initiative zu stehen.Wenn wir Personenfreizügigkeit in der EU fördern wollen, müssen wir auch einer geschützten Person die Möglichkeit geben, ihren Schutz über die nationalen Grenzen hinweg mitzunehmen. Rechtliche Schwierigkeiten bei der Ausarbeitung der RL sollten das EP nicht davon abhalten, diesen Schutz zu gewähren!

Im EP haben die spanischen Abgeordneten Teresa Jiménez-Becerril Barrio (konservativ) und Carmen Romero López (sozialdemokratisch) einen gemeinsamen Bericht entworfen, der viele gute Änderungsanträge zur Richtlinie enthält, u.a. auch einen Großteil der Forderungen der European Women’s Lobby.

Bis zum 12. Juli können Änderungsanträge eingereicht werden, im September kommt es dann zu einer ersten Orientierungsabstimmung im Ausschuss.

2. Geschlechtsspezifische Aspekte der Rezession und Finanzkrise

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine der obersten Prioritäten in der EU und somit Schlüssel zu politischen Antworten auf die Wirtschafts- und Finanzkrise.  Gleichstellungspolitik muss daher als Teil der Lösung, ja sogar als Chance zur Überwindung der Krise gesehen werden.

Raül Romeva (Grüne/EFA-Fraktion) macht in seinem Initiativbericht zu den geschlechtsspezifischen Aspekten der Rezession und Finanzkrise darauf aufmerksam, dass die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise nicht nur hauptsächlich durch Männer verursacht wurde, sondern dass auch die Gegenmaßnahmen von Männern beschlossen werden. Obwohl die Krise ganz besonders nachteilige Auswirkungen auf Frauen hat, liegt das Hauptaugenmerk und somit auch die finanzielle Unterstützung auf männerdominierten Branchen wie der Bau- und der Automobilindustrie. Die ebenfalls stark betroffenen, aber zum Großteil von Frauen getragenen Dienstleistungs- und Tourismusbranchen stehen nicht im Licht der Öffentlichkeit. Raül Romeva fordert in seinem Bericht, die derzeitige Krise als Chance zu nutzen, das von der EU gesetzte Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wirtschafts- und Sozialpolitik zu verankern, z.B. durch eine Richtlinie für Vaterschafts- und Adoptionsurlaub sowie Urlaub zur Pflege und eine ausgewogene Präsenz von Frauen und Männern in Entscheidungspositionen in Unternehmen und Politik.

Konsequent ist daher seine Forderung an den Europäischen Rat, die Kommission, die EU Mitgliedstaaten und das Europäische Parliament: alle Konjunktur- sowie Strukturanpassungsprogramme müssen sich einer geschlechsspezifischen Folgenabschätzung  unterziehen (auch nachträglich, wenn dies nicht im Voraus erfolgt) und Frauen in alle Entscheidungsprozesse adäquat einbeziehen.

Nachdem es anfangs im Ausschuss Ärger mit den konservativen Abgeordneten gab, da diese den Großteil des Berichts am liebsten streichen wollten, konnte Raül am Ende doch noch einen Erfolg verbuchen: Am 17. Juni wurde Raüls Bericht im Plenum angenommen!

3. Stellungnahme des FEMM-Ausschusses zum Europäischen Auswärtigen Dienst

Am 23. Juni wurde im FEMM-Ausschuss einstimmig die Stellungnahme zum Europäischen Auwärtigen Dienst (EAD), der derzeit aufgebaut wird, angenommen. In dieser Stellungnahme fordere ich als Berichterstatterin unter anderem eine 50/50-Verteilung der Delegationsleiter-Stellen auf Frauen und Männer sowie eine Abteilung, die die Gleichstellungsperspektive in jeden Politikbereich integriert und von einem High-Level-Koordinator geleitet wird. Weiterhin muss das Budget des EAD Mittel für die Förderung der Gleichstellung und der Stärkung der Frauen in Außenbeziehungen bereitstellen.
Der Aufbau des EAD stellt eine einzigartige Möglichkeit dar, die Gleichstellung der Geschlechter von Anfang an in einer “Institution” zu verankern. Wie wir alle wissen, sind nachträglich eingeführte Quoten immer schwierig zu erreichen!

4. Fahrplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 und Empfehlungen für die Zukunft

Bericht von Ilda Figueiredo (Portugal, Linke)

Der Fahrplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 läuft dieses Jahr aus, und Viviane Reding, Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft der Europäischen Kommission hat bereits verlauten lassen, dass eine neue Gleichstellungsstrategie für 2011-2015 in Vorbereitung ist. Die vom EP verabschiedete Resolution bewertet den Fahrplan für 2006-2010, beinhaltet aber gleichzeitig Empfehlungen für den neuen Fahrplan

Im Rahmen der Ausarbeitung dieses Berichts organisierte der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter am 28. Januar 2010 in Brüssel eine Anhörung zur Gleichstellungsstrategie, an der mehrere Fachleute und Frauenorganisationen der Europäischen Union teilnahmen und in deren Rahmen die Notwendigkeit größerer Fortschritte in den Bereichen Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Schutz und Förderung der Frauenrechte als grundlegende Menschenrechte hervorgehoben wurde.

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Wenn Sie diesen Newsletter nicht länger erhalten möchten, schicken Sie einfach eine kurze Nachricht an: franziska.brantner@europarl.europa.eu

Sie können mich und mein Team jederzeit unter folgender Adresse erreichen:

Franziska Brantner
Mitglied des Europäischen Parlaments
ASP 08G217
Rue Wiertz 60, 1047 Brüssel/ Belgien
Tel: 0032-2-28-45354, Fax 49354

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